Finanzieren Sie Ihre sprachliche Ausbildung mit dem KMO-Portfolio in Belgien

Die Finanzierung Ihrer Ausbildung in Flandern

In der Flämischen Region funktioniert die Finanzhilfe auf andere Weise. Hier gibt es ein sogenanntes KMO-Portfolio, das bis zu 30 % der Kosten für den Sprachunterricht übernimmt.

Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?

Die in der Flämischen Region ansässigen kleinen und mittelständischen Betriebe und Selbstständige können diese Ausbildungsbeihilfe beantragen.

Welche Formalitäten müssen erfüllt werden, um im Rahmen einer CERAN-Ausbildung eine Hilfe aus dem KMO-Portfolio zu erhalten?

  • Der Antragsteller informiert den Dienstleister darüber, dass er für die Finanzierung seines Projektes ein KMO-Portfolio nutzen möchten.
  • Der Dienstleister stellt dem Antragsteller die Schulung in Rechnung und liefert ebenfalls einen Nachtrag, aus dem speziell der von der Hilfe betreffende Betrag hervorgeht.
  • Der Antragsteller zahlt den Gesamtbetrag der Rechnung für die Schulung vor deren Beginn an den Dienstleister.
  • Der Antragsteller erstellt ein Onlinekonto für sein KMO-Portfolio und stell online seinen Antrag auf eine finanzielle Hilfe (max. 14 Tage nach Schulungsbeginn).
  • Der Antragsteller zahlt seinen Anteil an den Schulungskosten über die Plattform des KMO-Portfolios (max. 30 Tage nach seinem Antrag). Die flämische Regierung übernimmt den Restbetrag der Rechnung. Wenn das Dossier komplett ist, wird der auf der Plattform des KMO-Portfolios aufgeführte Betrag an den Dienstleister überwiesen. Der Dienstleister erstattet Ihnen dann den Bertrag für die Schulungskosten zzgl. MwSt. Ihrer Rechnung.

Allgemeiner Hinweis

Diese Information hat den Zweck, die Bewilligungsvoraussetzungen der Hilfen und Ermäßigungen zusammenfassend zu erklären. Anwendbar sind nur die Informationen, die auf den offiziellen Webseiten der verschiedenen Organismen aufgeführt sind. Ebenfalls anwendbar sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CERAN. Diese können Sie auf unserer Website www.ceran.com einsehen. CERAN kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn eine finanzielle Hilfe nicht gewährt wird.

* Vorbehaltlich des Akzepts der Dossiers bei den betreffenden Stellen oder der Änderung der Bedingungen und Formalitäten dieser Stellen.

Weitere Informationen

Agentschap Innoveren & Ondernemen
KMO -portefeuille
Koning Albert II – laan 35 bus 12
1030 Brussel
 1700
 +32 (0)2 553 37 88
@ kmo-portefeuille@vlaanderen.be

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