Startseite > CERAN und seine Methoden > Finanzielle Hilfen für die Ausbildung > Finanzieren Sie Ihre sprachliche Ausbildung mit der Ausbildungsprämie in Belgien
In der Region Brüssel-Hauptstadt werden Sprachausbildungen mit der Ausbildungsprämie finanziert, wenn die Schulung einen außerordentlichen oder dringenden Charakter hat. Der Betrag dieser Prämie beläuft sich auf 40 bis 70 % der Unterrichtskosten. In der Regel werden Aufenthaltskosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten nicht übernommen. Mindestbetrag der Hilfe: 500 € / Schulung.
Max. Anzahl an Hilfen: 5 Schulungen pro Kalenderjahr.
Wichtig: Sie müssen die Prämie mindestens einen Monat vor Beginn der Schulung beantragen.
Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?
Jedes Brüsseler kleine und mittelständische Unternehmen kann eine finanzielle Ausbildungshilfe beantragen. Eine natürliche Person, die eine wirtschaftliche (selbstständige) Tätigkeit ausübt, oder eine juristische Person (Gesellschaft), gilt als Unternehmen. In diesem Sinne kann die betreffende Person eine Hilfe bei der Region Brüssel-Hauptstadt unter den folgenden Voraussetzungen beantragen:
- ist ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (Größe Ihres Unternehmens berechnen);
- übt eine Tätigkeit aus, die in der Liste der unterstützten Sektoren aufgeführt ist;
- hat ihren Sitz in einer der 19 Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt;
- verfügt über Personal und Güter speziell für ihr Unternehmen;
- erfüllt die spezifischen Bedingungen der Hilfe, die beantragt wird.
Phase 1: Vor der Schulung
- Füllen Sie das Formular aus und übersenden Sie es spätestens einen Monat vor Schulungsbeginn. Sie müssen Ihrem Formular mehrere Anlagen beifügen.
- Als Antwort auf Ihren Antrag sendet Ihnen Bruxelles Economie et Emploi innerhalb von einer Frist von max. einem Monat eine Eingangsbestätigung Ihres Dossiers.
Phase 2: Start der Schulung
Phase 3: Zahlung der Prämie.
Nach Ende der Schulung haben Sie drei Monate Zeit, um die Rechnung und den Zahlungsbeleg an Bruxelles Economie et Emploi zu übersenden. Bruxelles Economie et Emploi überweist Ihnen die Prämie in einem Betrag.
Diese Information hat den Zweck, die Bewilligungsvoraussetzungen der Hilfen und Ermäßigungen zusammenfassend zu erklären. Anwendbar sind nur die Informationen, die auf den offiziellen Webseiten der verschiedenen Organismen aufgeführt sind. Ebenfalls anwendbar sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CERAN. Diese können Sie auf unserer Website www.ceran.com einsehen. CERAN kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn eine finanzielle Hilfe nicht gewährt wird.
* Vorbehaltlich des Akzepts der Dossiers bei den betreffenden Stellen oder der Änderung der Bedingungen und Formalitäten dieser Stellen.
Bruxelles Economie et Emploi
Direction Aides aux entreprises
Bd du Jardin Botanique, 20 1035 Bruxelles
+32 (0)2 800 34 66
Bedingungen und Formalitäten:
http://werk-economie-emploi.brussels/fr/prime-formation
http://werk-economie-emploi.brussels/nl/toegestane-sectoren-subsidies-ondernemers