Startseite > CERAN und seine Methoden > Finanzielle Hilfen für die Ausbildung > Finanzieren Sie Ihre sprachliche Ausbildung mit den BRAWO-Hilfen in Belgien
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt die BRAWO (Berufliche Aus- und Weiterbildung-Offensive) Unternehmen und Einzelpersonen bei ihren sprachlichen Ausbildungen. Dafür muss die Betreffenden lediglich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ansässig sein. Der Betrag dieser Finanzhilfe kann bis zu einem Drittel des Sprachunterrichtes mit einem Höchstbetrag von 1000 € pro Jahr betragen.
Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?
Alle in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien ansässigen Unternehmen und Personen: Privatbetriebe, Angestellte, Selbstständige und Arbeitsuchende. Personal des öffentlichen Dienstes, von Schulen, schulpflichtige Personen und Studenten sind ausgeschlossen.
Welche Formalitäten müssen erfüllt werden, um im Rahmen einer CERAN-Ausbildung eine BRAWO-Hilfe zu erhalten?
- Der Antrag muss vor Beginn der Schulung beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Abteilung „Weiterbildungsdienst der DG‟) mittels einem über die Website „Weiterbildungsdienst der DG‟ erhältlichen Formular eingereicht werden: http://www.ostbelgienbildung.be/desktopdefault.aspx/tabid-2469/. Der Dienstleister stellt dem Antragsteller einen Kostenvoranschlag und ein detailliertes Programm der Schulung aus, die dem Antrag beigefügt werden müssen. Wichtig: Wenn mehr als 5 Personen an der Schulung teilnehmen, muss der Antrag nicht bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft sondern beim Arbeitsamt eingereicht werden.
- Alle Nachweise müssen innerhalb von 2 Monaten nach Schulungsende eingereicht werden.
- Die finanzielle Hilfe wird an den Antragsteller nach der Schulung bei Vorliegen aller Unterlagen ausgezahlt.
Allgemeiner Hinweis
Diese Information hat den Zweck, die Bewilligungsvoraussetzungen der Hilfen und Ermäßigungen zusammenfassend zu erklären. Anwendbar sind nur die Informationen, die auf den offiziellen Webseiten der verschiedenen Organismen aufgeführt sind. Ebenfalls anwendbar sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CERAN. Diese können Sie auf unserer Website www.ceran.com einsehen. CERAN kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn eine finanzielle Hilfe nicht gewährt wird.
* Vorbehaltlich des Akzepts der Dossiers bei den betreffenden Stellen oder der Änderung der Bedingungen und Formalitäten dieser Stellen.
Weitere Informationen
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Contact : Doris Schoffers
@ doris.schoffers@dgov.be Gospertstraße 1
4700 Eupen
+32 (0)87 59 63 86
@ brawo@dgov.be
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